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   VGH Bayern, 02.12.2014 - 14 ZB 12.122   

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VGH Bayern, 02.12.2014 - 14 ZB 12.122 (https://dejure.org/2014,40124)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.12.2014 - 14 ZB 12.122 (https://dejure.org/2014,40124)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Dezember 2014 - 14 ZB 12.122 (https://dejure.org/2014,40124)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neuberechnung des Altersteilzeitzuschlags aufgrund der Berücksichtigung des Freibetrages bei der Berechnung der sog. Teilzeitnettobesoldung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ATZV § 2 Abs 1; BbesG § 6 Abs 2 S 1; EStG § 39a
    Berechnung des Altersteilzeitzuschlags; Teilzeitnettobesoldung; Ansatz von Freibeträgen; negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • rechtsportal.de

    Neuberechnung des Altersteilzeitzuschlags aufgrund der Berücksichtigung des Freibetrages bei der Berechnung der sog. Teilzeitnettobesoldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 15.01

    Altersteilzeitzuschlag; Berechnung des -; keine Berücksichtigung des

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2014 - 14 ZB 12.122
    Dem Verordnungsgeber bleibt es vielmehr in diesem Rahmen überlassen, die Höhe des Altersteilzeitzuschlags zu bestimmen (vgl. BVerwG, U.v. 28.2.2002 - 2 C 15.01 - DÖV 2002, 781).

    Im Wege des Umkehrschlusses zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 ATZV, der genaue Vorgaben zur Ermittlung der Vollzeitnettobesoldung macht und ausdrücklich den Ansatz von Freibeträgen ausschließt, ergibt sich, dass bei der Feststellung der Teilzeitnettobesoldung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 ATZV auch die individuell vorhandenen Freibeträge zu berücksichtigen sind (im Ergebnis ebenso OVG RhPf, U.v. 19.1.2001 - 2 A 11297/00 - juris Rn. 24, bestätigt durch BVerwG, U.v. 28.2.2002 - 2 C 15.01 - DÖV 2002, 781).

    Dies muss erst recht für die Gestaltung des Altersteilzeitschlags gelten, der nach seinem Sinn und Zweck kein Dienstbezug ist, keinen Alimentationscharakter hat und auch nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Dienstleistung des Beamten steht, sondern Anreizfunktion hat (BVerwG, U.v. 28.2.2002 - 2 C 1501 - DÖV 2002, 781).

    Der Verordnungsgeber braucht bei der Berechnung des Teilzeitzuschlags, der keinen Alimentationscharakter hat, auf individuelle Verhältnisse bzw. einkommensteuerrechtliche Maßstäbe keine Rücksicht zu nehmen (BayVGH, B.v. 14.5.2012 - 3 ZB 09.1536 - juris Rn. 6 unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 28.2.2002 - 2 C 15.01 - DÖV 2002, 781).

  • BVerfG, 19.12.2008 - 2 BvR 380/08

    Keine Verletzung der Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung durch Wegfall der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2014 - 14 ZB 12.122
    Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln und verpflichtet die Grundrechtsadressaten, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches entsprechend seiner Verschiedenheit und Eigenart ungleich zu behandeln (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 19.12.2008 - 2 BvR 380/08 - ZBR 2009, 126).

    Allerdings ist zu berücksichtigen, dass dem Gesetzgeber bei Regelungen des Besoldungsrechts nach ständiger Rechtsprechung eine verhältnismäßig weite Gestaltungsfreiheit zukommt (vgl. statt aller BVerfG, B.v. 19.12.2008 - 2 BvR 380/08 - ZBR 2009, 126 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 10.10.2006 - 3 ZB 05.443
    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2014 - 14 ZB 12.122
    Der Verordnungsgeber gibt damit die unterschiedliche Berechnung der jeweiligen Nettobesoldung vor (BayVGH, B.v. 10.10.2006 - 3 ZB 05.443 - juris Rn. 5).

    Gemessen daran kann eine evidente Sachwidrigkeit der vom Normgeber gewählten Anrechnungsmethode nicht festgestellt werden (vgl. bereits BayVGH, B.v. 10.10.2006 - 3 ZB 05.443 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 13.12

    Keine Klärung im Streit um Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2014 - 14 ZB 12.122
    Beim enteignungsgleichen Eingriff handelt es sich um eine verschuldensunabhängige Rechtswidrigkeitshaftung des Staates für unmittelbare Eigentumsbeeinträchtigungen, während der Anspruch aus enteignendem Eingriff dem Ausgleich unzumutbarer, regelmäßig atypischer und unvorhergesehener Nebenfolgen eines an sich rechtmäßigen Eigentumseingriffs dient (BVerwG, U.v. 24.10.2013 - 7 C 13.12 - juris Rn. 53).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2014 - 14 ZB 12.122
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2014 - 14 ZB 12.122
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2014 - 14 ZB 12.122
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2014 - 14 ZB 12.122
    Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz ist nicht schon dann zu erinnern, wenn der Gesetzgeber nicht die gerechteste, vernünftigste und zweckmäßigste Lösung gewählt hat, sondern erst bei Überschreitung äußerster Grenzen, jenseits derer sich gesetzliche Vorschriften bei der Abgrenzung von Lebenssachverhalten als evident sachwidrig erweisen (BVerfG, U.v. 6.10.1983 - 2 BvL 22/80 - BVerfGE 65, 141).
  • BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 16.13

    Aufwendungen, beihilfefähige -; Beihilfe, Leistungseinschränkungen -; Basistarif;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2014 - 14 ZB 12.122
    Ein Gleichheitsverstoß wäre in solchen Fällen nur dann anzunehmen, wenn sich im Hinblick auf die Eigenart des geregelten Sachbereichs ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung schlechthin nicht finden ließe, die Regelung also willkürlich erschiene (BVerwG, U.v. 17.4.2014 - 5 C 16.13 - juris Rn. 10).
  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 558/04

    Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Freibetrag

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2014 - 14 ZB 12.122
    c) Nur der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass ebenso wie das Verwaltungsgericht auch der Senat der Auffassung ist, dass die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, wonach für die Bemessung des monatlichen Aufstockungsbetrags für Arbeitnehmer in Altersteilzeit ein besonderes altersteilzeitspezifisches Teilzeitnettoentgelt ohne Ansatz von Freibeträgen zu Grunde zu legen ist (BAG, U.v. 17.1.2006 - 9 AZR 558/04 - BAGE 116, 375), nicht auf die Berechnung des Altersteilzeitzuschlags nach § 2 ATZV übertragen werden kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2001 - 2 A 11297/00
  • VGH Bayern, 14.05.2012 - 3 ZB 09.1536

    Altersteilzeitregelung; Berechnung; Kirchensteuer

  • VGH Bayern, 06.05.2015 - 3 B 12.1057

    Der Altersteilzeitzuschlag nach § 6 Abs. 2 BBesG, Art. 58 BayBesG ist als

    bb) Insoweit kommt es entscheidungserheblich nicht mehr darauf an, dass der Altersteilzeitzuschlag nicht als Besoldung im formellen Sinn unter den in § 1 Abs. 2 u. 3 BBesG genannten Besoldungsbestandteilen aufgeführt ist (BVerwG, U.v. 28.2.2002 2 C 15/01; BayVGH, B.v. 14.5.2012 - 3 ZB 09.1536; B.v. 2.12.2014 - 14 ZB 12.122 - jeweils in juris).
  • VGH Bayern, 04.10.2019 - 3 ZB 19.13

    Berechnung des Altersteilzeitzuschlags

    Dies muss erst recht für die Gestaltung des Altersteilzeitschlags gelten, der nach seinem Sinn und Zweck kein Dienstbezug ist, keinen Alimentationscharakter hat und auch nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Dienstleistung des Beamten steht, sondern Anreizfunktion hat (BayVGH, B.v. 2.12.2014 - 14 ZB 12.122 - juris Rn. 17 f.; BVerwG, U.v. 28.2.2002 a.a.O. Rn. 11).
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